mehr als 25 Jahre Mecklenburgisch-Vorpommerscher Anwaltverein

Am 30.04.1990 wurde der Mecklenburgisch-Vorpommersche Anwaltverein als erster örtlicher Anwaltverein des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegründet. 12 Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des vormaligen Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirkes Rostock kamen damals zusammen, um über die Gründung eines örtlichen Anwaltvereines zu beraten. Im Ergebnis wurde eine Satzung erstellt und es erfolgte mit Schreiben vom 11.06.1990 die Anmeldung des Vereins beim damaligen Kreisgericht in Greifswald, wo der Verein unter der Vereinsregister-Nummer 42 eingetragen wurde.

Rechtsanwalt Dr. Horst Stein wurde zum ersten Vorsitzenden des Vereins gewählt.

Bereits im März 1990 waren die Gründungsmitglieder des Vereins Rechtsanwalt Raitor, Rechtsanwalt Krohn, Rechtsanwalt Jaap und Rechtsanwalt Eggert als Einzelmitgliedern in den DAV aufgenommen worden.

Getragen von den Ideen einer tatsächlich freien Advokatur begannen im Frühjahr 1990 rege Diskussionen unter den Mitgliedern der damals noch bestehenden Kollegien der Rechtsanwälte. Die Zweckmäßigkeit der Mitgliedschaft im DAV bzw. die Gründung örtlicher Anwaltvereine war Schwerpunkt dieser Diskussionen. Sehr schnell wurde den Kolleginnen und Kollegen jedoch klar, dass man sich unter dem Dach des DAV vorteilhaft organisieren kann. Ein wichtiger Impuls war dabei, dass vom DAV organisierte Programm „Weiterbildung  von DDR-Juristen im Bundesdeutschen Recht“ mit welchem ab März 1990 die Möglichkeit geschaffen wurde, sich zweckentsprechend fortzubilden und verschiedene Kontakte zu Rechtsanwälten in den alten Bundesländern zu knüpfen.

Verschiedene Funktionäre des DAV haben uneigennützig dazu beigetragen, dass der Verein sich gründen konnte und auch in der Folgezeit ein reges Vereinsleben entwickelt hat. Hierbei ist den Kollegen Brieske, Goerke, Dr. Greißinger, Kärgel und Schwackenberg zu danken.

Auch das in Berlin eingerichtete DAV-Verbindungsbüro hat in der Aufbauphase hilfreich zur Seite gestanden.

Um an die Vereinsgründung zu erinnern, hat sich der Vereinsvorstand veranlasst gesehen, am 30.04.2010 eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Im ersten Teil der Mitgliederversammlung wurde eine Fortbildungsveranstaltung zum Familienrecht unter Leitung von Rechtsanwalt und Notar Schwackenberg durchgeführt und nach einem gemeinsamen Mittagessen hat der Verein im zweiten Teil gemeinsam mit geladenen Gästen aus dem Bereich der örtlichen Justiz, der Geschäftsführerin des DAV Frau Haack-Schmahl sowie dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Anwaltvereine Mecklenburg-Vorpommern einen Sektempfang gegeben, bei dem Gelegenheit bestand, über verschiedenste Fragen bezüglich der Rolle der Anwaltschaft und der Zusammenarbeit mit der Justiz ins Gespräch zu kommen.

Die Fortbildung durch Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg ist dann in den folgenden Jahren im Rahmen der jährlich durchgeführten Greifswalder Anwaltstage fortgesetzt und im Jahre 2017 ist bereits der 7. Greifswalder Anwaltstag erfolgreich durchgeführt worden. Diese Tradition soll aus Sicht des Vereines auch zukünftig fortgesetzt werden, auch verbunden mit der Möglichkeit, insbesondere in den Fachgebieten Familienrecht und Erbrecht die Fortbildungsstunden im Rahmen dieser Veranstaltung abzuleisten.

Die Geschäftsführerin Frau Haack-Schmahl hat die Grüße des DAV überbracht und auf die besondere Rolle des Mecklenburgisch-Vorpommerschen Anwaltvereines als erste Neugründung eines Anwaltvereines im Bereich des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Es wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass die Initiativen des Vereins in Bezug auf die Einrichtung von Beratungsstellen an ausgewählten Amtsgerichten Beachtung finden und Indikator dafür sind, dass die organisierte Anwaltschaft bestrebt ist, uneigennützig Schwellenängste der rechtssuchenden Bürger bei der Einholung eines Rechtsrates bei einem Anwalt abzubauen.

Der Mecklenburgisch-Vorpommersche Anwaltverein hat sich auch im Zusammenhang mit der Gerichtsstrukturreform dafür eingesetzt, möglichst viele Amtsgerichtsstandorte zu erhalten. In Folge der Strukturveränderung und der Aufhebung weiterer Amtsgerichte hat sich der Mecklenburgisch-Vorpommersche Anwaltverein auch dafür eingesetzt, die anwaltlichen Beratungsstellen an den vormaligen Standorten zu erhalten und am Sitz der jeweiligen Stadtverwaltungen fortzuführen.

Im Rahmen der Vorstandstätigkeit und auch der Mitgliederversammlungen werden stets Probleme der Berufspolitik und der notwendigen Ausgestaltung der anwaltlichen Tätigkeit in Bezug auf Aus- und Fortbildung und Büroorganisation erörtert.

 Das Amtsgericht Stralsund führt seit 01.03.2018 das Vereinsregister des Amtsgerichts Greifswald. Mit Eintragung vom 14.03.2018 wird der Verein unter der neuen Registernummer 4042 geführt (Eintragungen beim Amtsgericht Stralsund im Vereinsregister 4042).

 

Rolf-Michael Eggert

 

Vorsitzender des Mecklenburgisch-Vorpommerschen

Anwaltvereins e.V.